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   OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11   

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https://dejure.org/2011,3619
OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11 (https://dejure.org/2011,3619)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.09.2011 - 5 ME 234/11 (https://dejure.org/2011,3619)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. September 2011 - 5 ME 234/11 (https://dejure.org/2011,3619)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beamtenrecht: Auswahlentscheidung um eine höherwertige Planstelle; Überbeurteilung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 33 Abs. 2 GG; § 9 BeamtStG
    Anforderungen an die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer zur Änderung der in einem Stellenbesetzungsverfahren gefertigten Anlassbeurteilung führenden Überbeurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; BeamtStG § 9
    Anforderungen an die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer zur Änderung der in einem Stellenbesetzungsverfahren gefertigten Anlassbeurteilung führenden Überbeurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer zur Änderung der in einem Stellenbesetzungsverfahren gefertigten Anlassbeurteilung führenden Überbeurteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1375
  • DÖV 2012, 77
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.07

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Erst- und Zweitbeurteilung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11
    Der zuständige Überbeurteiler darf zwar von der Beurteilung des unmittelbaren Dienstvorgesetzten abweichen, wenn er dies im Interesse der Durchsetzung einheitlicher Beurteilungsmaßstäbe für seinen gesamten Geschäftsbereich als geboten erachtet oder wenn er aufgrund eigener Wahrnehmungen und Eindrücke oder indirekter Erkenntnisquellen im Einzelfall selbst zu einer anderen Einschätzung des Beamten in der Lage ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12.2008 - 2 A 7.07 -, juris; Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Rn. 270 m. w. N.).

    Er muss dafür Sorge tragen, dass die Überbeurteilung und die Reste der ursprünglichen Beurteilung zusammenpassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12.2008, a. a. O.).

    Dazu gehört auch, dass im Falle einer Herabsetzung der Ausgangsbeurteilung die Gründe dafür nicht nur angedeutet, sondern so dargestellt werden, dass sie für den beurteilten Beamten verständlich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12.2008, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2010 - 5 ME 181/10

    Stützen eines Urteils über Leistung, Befähigung und fachliche Eignung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11
    Aus dieser Rechtsprechung und den eingangs zitierten Grundsätzen ergibt sich auch, dass eine Auswahlentscheidung im Hinblick auf die ihr zugrunde gelegte dienstliche Beurteilung nur dann als rechtswidrig angesehen werden kann, wenn sich die zugrunde liegende dienstliche Beurteilung bereits in diesem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes als rechtswidrig erweist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23.6.2011 - 5 ME 181/11 - Beschluss vom 15.9.2010 - 5 ME 181/10 -, juris).

    Mutmaßungen über den Inhalt einer neu zu fertigenden (Anlass-)Beurteilung sind vom Verwaltungsgericht nicht anzustellen und auch nicht nachzuvollziehen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 13.12.2010 - 5 ME 232/10 -, juris; Beschluss vom 15.9.2010 - 5 ME 181/10 -, juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2010 - 2 M 127/10

    Konkurrentenstreit - dienstliche Beurteilungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11
    Dass im hier maßgeblichen Zeitpunkt der Fertigung der Überbeurteilung die Beurteilungsrichtlinien allgemein entgegen ihrem Wortlaut gehandhabt worden sind und dass das Niedersächsische Justizministerium eine solche von den Vorgaben der Beurteilungsrichtlinien abweichende ständige Verwaltungspraxis gebilligt oder doch geduldet hat (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Urteil vom 17.1.1996 - 11 C 5.95 -, juris; Urteil vom 2.3.1995 - 2 C 17.94 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 9.2.2000 - 2 M 4517/99 -, juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 16.8.2010 - 2 M 127/10 -, juris), ist weder vorgetragen worden noch sonst ersichtlich.

    Diesem Zweck kann eine nachträgliche Erörterung nicht gerecht werden, da sich die Meinung des Beurteilers dann schon verfestigt hat (vgl. ebenso OVG Greifswald, Beschluss vom 16.8.2010, a. a. O.).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11
    Die von dem Antragsteller angegriffene Auswahlentscheidung des Antragsgegners erweist sich bei der auch im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Überprüfung - die Verwaltungsgerichte dürfen sich bei der rechtlichen Überprüfung der Bewerberauswahl im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht auf eine wie auch immer geartete summarische Prüfung beschränken (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16.09 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 8.6.2011 - 5 ME 91/11 -, juris) - als rechtsfehlerhaft.
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11
    Hierbei kommt der letzten dienstlichen Beurteilung regelmäßig besondere Bedeutung zu, weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich von Leistung, Befähigung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 23.6.2011 - 5 ME 181/11 -).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11
    Erweist sich anhand dieses Maßstabs die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung des Antragsgegners ausgewählt werden wird (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -, juris), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.
  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11
    Dass im hier maßgeblichen Zeitpunkt der Fertigung der Überbeurteilung die Beurteilungsrichtlinien allgemein entgegen ihrem Wortlaut gehandhabt worden sind und dass das Niedersächsische Justizministerium eine solche von den Vorgaben der Beurteilungsrichtlinien abweichende ständige Verwaltungspraxis gebilligt oder doch geduldet hat (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Urteil vom 17.1.1996 - 11 C 5.95 -, juris; Urteil vom 2.3.1995 - 2 C 17.94 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 9.2.2000 - 2 M 4517/99 -, juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 16.8.2010 - 2 M 127/10 -, juris), ist weder vorgetragen worden noch sonst ersichtlich.
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 5 ME 91/11

    Auswahlentscheidung in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren stellt für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11
    Die von dem Antragsteller angegriffene Auswahlentscheidung des Antragsgegners erweist sich bei der auch im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Überprüfung - die Verwaltungsgerichte dürfen sich bei der rechtlichen Überprüfung der Bewerberauswahl im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht auf eine wie auch immer geartete summarische Prüfung beschränken (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16.09 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 8.6.2011 - 5 ME 91/11 -, juris) - als rechtsfehlerhaft.
  • BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08

    Dienstliche Beurteilung; Abschaffung des Widerspruchsverfahrens; unmittelbare

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11
    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.6.2009 - 2 B 64.08 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 12.4.2011 - 5 LA 50/10 -).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11
    Eine Auswahlentscheidung ist allein auf der Grundlage der Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber zu treffen (Art. 33 Abs. 2 GG, § 9 BeamtStG) und unterliegt nur einer eingeschränkten richterlichen Kontrolle dahingehend, ob die Verwaltung den anzuwendenden Rechtsbegriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.1.2003 - 2 A 1.02 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 23.6.2011 - 5 ME 181/11 -).
  • BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 17.94

    Anspruch auf die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Beamte und Soldaten im

  • OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10

    Erledigung eines Begehrens hinsichtlich der Änderung eines Beschlusses durch das

  • OVG Niedersachsen, 13.12.2010 - 5 ME 232/10

    Erstreckung der Anlassbeurteilung eines Beamten auf den Beurteilungszeitraum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2007 - 1 A 2601/05

    Anfechtung der Änderung einer dienstlichen Beurteilung; Anfechtbarkeit der

  • BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 29.08

    Dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten; Anhörung;

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2000 - 2 M 4517/99

    Auswahl; Auswahlverfahren; Beamter; Beurteilung; Beurteilungszuständigkeit;

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Erweist sich anhand dieses Maßstabs die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, erscheint eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls möglich (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 11ff.; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a. a. O., Rn. 32; Nds. OVG, Beschluss vom 8.9.2011 - 5 ME 234/11 -, juris Rn. 27), so hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.
  • OVG Niedersachsen, 25.04.2024 - 5 ME 121/23

    Anlassbeurteilung; Endzeitpunkte der Beurteilungszeiträume; kommissarische

    Erweist sich die Auswahlentscheidung anhand dieses Maßstabs als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, erscheint eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls möglich (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 11 ff.; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 32; Nds. OVG, Beschluss vom 8.9.2011 - 5 ME 234/11 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 10.10.2023 - 5 ME 72/23 -, juris Rn. 14), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2019 - 6 A 420/19

    Dienstliche; Beurteilung; Endbeurteiler; Abweichungsbegründung; Quervergleich;

    vgl. auch OVG NRW, Beschlüsse vom 15. September 2017 - 6 B 639/17 -, juris Rn. 25, vom 19. Februar 2016 - 6 A 2596/14 -, juris Rn. 47, vom 13. Januar 2016 - 6 B 1406/15 -, a. a. O. Rn. 5 f., vom 22. Dezember 2014 - 6 A 1123/14 -, a. a .O. Rn. 9, und vom 27. Oktober 2014 - 6 A 2721/13 -, NVwZ-RR 2015, 110 = juris Rn. 16; Nds. OVG, Beschluss vom 8. September 2011 - 5 ME 234/11 -, DÖD 2011, 289 = juris Rn. 23, 26.
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